Auszug aus der Satzung des Vereins "Zukunft Rheindahlen e.V."

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist die Förderung

- des Heimatgedankens

- der Kunst und Kultur

- des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes


Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch:



- Veranstaltungen zum Themenbereich des Vereinszwecks, z. B. Vorträge, Ortsführungen, Informationstage, Kabarett- und Kleinkunstdarbietungen sowie Konzerte

- Einrichtung eines Heimatmuseums

- Studien zur Heimatkunde und deren Publizierung

- Erforschung und Wiederbelebung alter Sitten und Gebräuche, Trachten, Gesang, Tanz

- Vorbereitung und Ausrichtung regelmäßiger, jährlich wiederkehrender traditioneller Feste, z.B. Kappesfest, Nikolausmarkt, sowie Jubiläumsfeiern, z.B. die 6S0-Jahr-Feier im Jahr 2004

- Sensibilisierung der Allgemeinheit für die gestaltende Kunst insbesondere der heimischen Künste in der Vergangenheit und Gegenwart z.B. Kunstausstellungen, Workshops, historische Handwerkermärkte

- Vorschläge zur städtebaulichen Gestaltung Rheindahlens, z.B. Ortsbegrünung, Brunnenrestaurierung, Ortskerngestaltung sowie Verkehrslenkung

- Dialog mit städtischen, Landes- und Bundesbehörden, Institutionen, Vereinen und Bürgern

- regelmäßige Information der öffentlichkeit über Ziele und deren Umsetzung.






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